§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für alle Kaufverträge von Polarholz GmbH, Geschäftsführer: Dipl. Ing. (FH) Eduard Brumm, An den Nahewiesen 20, 55450 Langenlonsheim (im Folgenden Polarholz) im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern.
(2) Sie gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung in Ergänzung des geltenden Rechts für die gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Polarholz und dem Käufer, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.
(3) Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn Polarholz stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Ist ein Käufer an einem Vertragsschluss interessiert, so kann er durch Übersendung des Bestellformulars per Post, E-Mail oder Fax ein verbindliches Angebot an Polarholz senden.
(2) Polarholz nimmt das Angebot durch Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung an.
§ 3 Preise
Die Preise in den Angeboten verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer zuzüglich gegebenenfalls anfallender Versandkosten.
§ 4 Versand, Versandkosten
(1) Polarholz liefert innerhalb Deutschlands inklusive der Inseln sowie nach Österreich, in die Schweiz, nach Luxemburg, in die Niederlande, nach Belgien, Frankreich, Dänemark, Polen und Tschechien, außer auf Inseln.
(2) Die Versandkosten werden dem Käufer vor Vertragsschluss mitgeteilt.
§ 5 Zahlung
(1) Akzeptierte Zahlungsarten sind PayPal, Überweisung (Vorkasse) und Barzahlung oder EC-Karte bei Abholung in Langenlonsheim.
(2) Bei Zahlung per Überweisung für Bestellungen mit Saunen oder Infrarotkabinen sind 50 % des Gesamtbetrags der Bestellung bei Bestellung fällig und die restlichen 50 % bei der Lieferung. Die Fertigung beginnt nach Eingang der Anzahlung.
§ 6 Lieferzeit
(1) Es gilt die im Bestellformular angegebene Lieferzeit
(2) Sollte bei einem Produkt die persönliche Anwesenheit des Käufers oder eines Bevollmächtigten bei der Anlieferung erforderlich sein, so wird Polarholz dies dem Kunden mitteilen. Der Anlieferungstermin wird dann persönlich zwischen Polarholz und dem Käufer vereinbart.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung der Zahlung behält sich Polarholz das Eigentum an der gelieferten Ware vor (Vorbehaltsware).
(2) Sofern im Falle einer Weiterveräußerung der Eigentumsvorbehalt untergeht, tritt der Käufer bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung hervorgehenden Forderungen in Höhe des geschuldeten Betrages an Polarholz ab.
§ 8 Gewährleistung und Mängelhaftung
(1) Es gelten die gesetzlichen Regelungen zur Mängelhaftung (§§ 434 ff. BGB). Ist die gelieferte Ware mangelhaft, kann der Käufer zunächst Nacherfüllung verlangen, also nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache.
(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neuer Ware zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
(3) Bei gebrauchter Ware und bei ausdrücklich als Ausstellungsstück gekennzeichneten Kabinen gelten die gesetzlichen Regelungen für gebrauchte Waren. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist auf ein Jahr nach § 476 Abs. 2 BGB gilt nur, soweit sie im jeweiligen Angebot ausdrücklich ausgewiesen und vor Vertragsschluss vereinbart wurde. Gebrauchsspuren, die im Angebot beschrieben sind, stellen keinen Mangel dar.
(4) Holz ist ein Naturprodukt. Farb- und Strukturunterschiede, Astbilder sowie das Arbeiten des Holzes durch Temperatur- und Feuchtigkeitswechsel sind materialtypisch und stellen keinen Mangel dar, solange Gebrauchstauglichkeit und Standsicherheit nicht beeinträchtigt sind.
(5) Mängel meldet der Käufer bitte an [email protected] oder telefonisch unter +49 6704 9633 10, mit Bestellnummer und nach Möglichkeit mit Fotos. Bei äußerlich erkennbaren Transportschäden erleichtert eine Meldung innerhalb weniger Tage samt Foto die Abwicklung mit der Spedition; die gesetzlichen Rechte des Käufers bleiben davon unberührt.
(6) Für Ansprüche auf Schadensersatz gelten die gesetzlichen Vorschriften; eine Beschränkung der gesetzlichen Rechte ist mit diesen Bedingungen nicht verbunden.
(7) Eine Garantie im Rechtssinne erhält der Käufer nur, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet ist. Garantien der Hersteller – etwa auf Saunaöfen und Steuerungen – bestehen zusätzlich und unabhängig von den gesetzlichen Mängelrechten; ihre Bedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Garantieerklärung des Herstellers.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Für alle Ansprüche aus dem Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
(2) Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
(3) Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses existieren keine mündlichen Nebenabreden, der Vertragstext gibt somit die vollständige Einigung zwischen Polarholz und dem Käufer wieder.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.













